Unsere Schwesternschaft mit ihren knapp 300 Migliedern ist überkonfessionell und bildet eine starke Gemeinschaft - mit einem modernen Frauennetzwerk im Hintergrund. Denn es gibt in Deutschland 30 weitere DRK-Schwesternschaften, die zusammen mit uns im Dachverband, dem Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V., organisiert sind.
Mit einer Mitgliedschaft sind bestimmte Rechte (Mitwirkungs- und Schutzrechte) und Pflichten verbunden, die in der Satzung und in der Mitgliederordnung geregelt sind. So ist jede Augusta-Schwester Mitglied in unserer Schwesternschaft und übt ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen ihres Mitgliedstatus' aus - und damit im "kreativen Geist unter dem Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes" (Satzung). Sie hat - im Vergleich zu Arbeitnehmern - eine rechtliche Sonderstellung: Rotkreuzschwestern sind Mitglieder in ihrer Schwesternschaft und mit dieser nicht durch ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbunden, sondern allein durch ihre Mitgliedschaft. Sie wollen mehr darüber erfahren, warum die Mitgliedschaft bei uns eine gute Entscheidung ist? Vielleicht hilft Ihnen unsere Broschüre bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Zunächst einmal können grundsätzlich alle examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenschwestern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen und Hebammen ordentliche Mitglieder werden und damit Teil einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft und der ältesten humanitären Bewegung weltweit sein.
Daneben regelt die Satzung der DRK Augusta-Schwesternschaft Lüneburg e.V. noch weitere Formen der Mitgliedschaft. Bei Interesse sprechen Sie uns gern an: